Fragen Zur Förderung

Informationen zur Mikro­projekte­förderung

  1. Organisationen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen mit gültigem Freistellungsbescheid
  2. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid einreichen


Mit dem Gemeinschaftsfonds möchten wir Menschen ermutigen, die sich in Ostdeutschland aktiv für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten. Wir möchten Menschen unterstützen, die sich trotz widriger Bedingungen tagtäglich vor Ort engagieren. Wir wollen zivilgesellschaftliche Potenziale nutzbar machen, die aufgrund struktureller und finanzieller Defizite ungenutzt bleiben und zu einem “mehr” an Engagement anstiften.

Mit den Mitteln des Gemeinschaftsfonds werden Vorhaben gefördert, die ein stärkeres Miteinander und eine positive gesellschaftliche Entwicklungen in Ostdeutschland realisieren.

Aktionen und Projekte können nur mit einem gültigen Freistellungsbescheid eingereicht werden.

Ideen können nur durch von Organisationen aus den ostdeutschen Flächenländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen. Sachsen-Anhalt und Thüringen eingereicht werden. Eine Umsetzung ist auch nur dort zulässig.

Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid einreichen, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Eine Verwaltungskostenpauschale für den Verein kann in den Mitteln untergebracht werden.

Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Bitte sende uns dafür eine Mail an [email protected] mit dem Betreff “Trägerstruktur”.

Ein Freistellungsbescheid ist erforderlich.

Die Mikroprojekteförderung unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken:

  • Austausch und Dialog
  • Demokratische Kultur
  • Stärkung der Zivilgesellschaft

 

Wir legen außerdem großen Wert darauf, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Unser Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden.

Nach der ersten Förderphase werden wir auf Basis der eingegangenen Bewerbungen gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Mikroförderung des Gemeinschaftsfonds den spezifischen Bedürfnissen der Antragstellenden gerecht wird.

Mit der Mikroförderung wollen wir vor allem Projekte und Aktionen unterstützen, die aktive Teilnahme und Mitwirkung fördern. Wir möchten Initiativen fördern, bei denen Menschen zusammenkommen, gemeinsam etwas gestalten oder erleben und so die demokratische Kultur stärken. Gestalten Sie Ihre Initiative so, dass sie Menschen aktiv einbindet und gemeinschaftliches Erleben ermöglicht. So können wir gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung unserer Gesellschaft leisten.

Projekte, die nicht den Förderbereichen „Austausch und Dialog“, „Demokratische Kultur“ und „Stärkung der Zivilgesellschaft“ entsprechen, sind nicht förderfähig. Außerdem sollen die Aktionen und

Organisationen ohne gültigen Nachweis der Gemeinnützigkeit im Förderzeitraum nehmen nicht weiter am Verfahren teil.

Wir möchten Initiativen, Vereine und Organisationen ermutigen, die sich für ein Miteinander und die Gleichwertigkeit aller Menschen in Ostdeutschland engagieren. Antragstellende, deren Engagement nicht mit den demokratischen Werten, für die wir einstehen, vereinbar ist, schließen wir von der Förderung aus. Parteipolitische Aktivitäten werden ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Die Unterstützung von Weiterbildungen und Ausflügen in Regelstrukturen wie Schulen und Kitas kann nicht unterstützt werden.

Es wird besonders Wert darauf gelegt, dass die Projekte direkt vor Ort wirken und die spezifischen Herausforderungen der Menschen in Ostdeutschland gezielt angehen. Die Aktion soll zudem so gestaltet sein, dass es weitere Menschen aktiv einbindet und gemeinschaftliches Erleben ermöglicht.

Ideen müssen digital über das Formular eingereicht werden. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Bitte achten Sie darauf und kontaktieren Sie uns sobald Sie keine Bestätigung erhalten.

Der Gemeinschaftsfonds versteht sich als niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderinstrument. Deshalb gibt es keine komplizierten Förderkriterien und aufwendigen Antragsverfahren und Nachweispflichten. Etwas Vorbereitung ist trotzdem nötig.

Für die Antragstellung fragen wir ab:

  • grundlegende Informationen zu der Organisation und Antragstellenden
  • Kurztitel (40 Zeichen) des Projekts/Vorhabens
  • eine Kurzbeschreibung (Zeichen) 
  • eine ausführlichere Beschreibung (1000 Zeichen)
  • der Freistellungsbescheid der Organisation muss im gesamten Umsetzungszeitraum gültig sein und wird als PDF hochgeladen
  • den Betrag
  • eine Kostenaufstellung, die plausibel und nachvollziehbar ist
  • Zielgruppen 
  • den Umsetzungszeitraum

Alles parat? Super, dann kann im zweiten Schritt digital in nur wenigen Minuten der eingereicht werden.

Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich innerhalb der Förderperiode bei uns unter zukunftswege-ost[at]buerger-fuer-buerger.de mit dem Betreff „Eingangsbestätigung“.

Hinweis für Initiativen ohne Rechtsform

Personen, die in einer Initiative ohne Rechtsform engagiert sind, müssen für die Antragstellung mit einer lokalen, gemeinnützigen Organisation mit Rechtsform kooperieren. Mit der gemeinnützigen Organisation wird die Idee eingereicht. Nach Förderzusage wird das Geld an die Organisation überwiesen und sie kann es wiederum auszahlen.

Die Gründe dafür liegen im Gemeinnützigkeitsrecht.

Für die Antragstellung benötigen wir einen gültigen Freistellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit der Organisation nachweist. Dieser muss im angegeben Umsetzungszeitraum des Projektes gültig sein.

Wir wollen schnell entscheiden. Aus diesem Grund trifft sich die Jury alle acht bis zehn Wochen. Im Rahmen der ersten Förderphase werden Einreichungen bis zum 15. Oktober  2024 geprüft. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in der ersten Jurysitzung Ende Oktober. Zu-oder Absagen werden Mitte November versandt. Geförderte Projekte erhalten die Auszahlung erfolgen bis Mitte November

Geeignete Einreichungen vom 16. Oktober bis 30. November 2024 finden Berücksichtigung in der Jury-Sitzung im Dezember. Der Versand der Zu- oder Absagen erfolgt bis Ende Dezember Auszahlungen bis Januar.

Die Fristen werden auf unserer Website fortlaufend aktualisiert.

Ja. Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich innerhalb der Förderperiode bei uns unter zukunftswege-ost[at]buerger-fuer-buerger.de mit dem Betreff „Eingangsbestätigung“.

Wir vergeben Mikroprojektförderungen von bis zu 5.000 Euro. Das ist abhängig vom Umfang des Projekts und dem benötigten finanziellen Mitteln zur Umsetzung. Jede Initiative kann selbst entscheiden, wie hoch der benötigte Förderbetrag ist, den sie für die Umsetzung benötigt.

Uns ist es wichtig, dass die Vergabe der Fördermittel von Menschen entschieden wird, die über Erfahrung im Engagement verfügen und mit den Herausforderungen vor Ort vertraut sind. Die Jury ist unser zentrales Vergabegremium.

Sie setzt sich zusammen aus:

  • zivilgesellschaftlichen Expertinnen und Experten
  • Mitgliedern der ostdeutschen Ehrenamts- und Engagementstiftungen
  • Mitgliedern aus geldgebenden Stiftungen und Unternehmen
  • Vertreterinnen und Vertretern aus der Steuerungsgruppe der Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost
 
 

Stiftungen und Unternehmen möchten gemeinsam Engagierte in Ostdeutschland unterstützen. Dazu wurde der Gemeinschaftsfonds mit einem Startkapital ausgestattet. Eine finanzielle Beteiligung ist fortlaufend möglich. Eine Übersicht der finanziellen Beteiligungen folgt. 

Unter dem Dach der Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost schließen sich Stiftungen, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen zusammen, die gemeinsam Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Ostdeutschland übernehmen wollen.

Zukunftswege Ost wurde von privaten Stiftungen initiiert, die bundesweit tätig sind. Die Cellex Stiftung, , die Freudenberg Stiftung, die Stiftung Bürger für Bürger, die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS und wird durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt. Vertreter*innen dieser Organisationen stellen die Steuerungsgruppe, die die Initiative strategisch weiterentwickeln.

Zukunftswege Ost wird von zahlreichen weiteren Stiftungen, Vereinen, Unternehmen und der Politik unterstützt und getragen. 

Schirmherr der Initiative ist der Staatsminister beim Bundeskanzler undBeauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, der Zukunftswege Ost bereits im März 2024 gemeinsam mit den Initiator*innen im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt hat.

Der Aufbau der Fondsinfrastruktur wird durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS gefördert. 

Die Stiftung Bürger für Bürger setzt den Fondsaufbau um und wird bei der Mikroprojekteförderung in der Antragsabwicklung durch den GLS Treuhand e.V. unterstützt.

Die Stiftung Bürger für Bürger setzt ebenfalls das Projekt TransformOst um, das durch die DSEE und Freudenberg Stiftung gefördert wird. Transform Ost ist als Pilotphase zur Erprobung der Gemeinschaftsinitiative in Fokusregionen angesetzt, fördert Dialogformate und setzt sich für die Sichtbarkeit der breiten Engagementlandschaft in Ostdeutschland ein.

Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Projektes benötigen wir eine grobe Kostenaufstellung und einen kurzen Projektbericht.  

Diese Kostenaufstellung dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass die Mittel gemäß den Vorgaben verwendet wurden, um die Zivilgesellschaft in Ostdeutschland und das gesellschaftliche Miteinander zu stärken. Außerdem wollen wir lernen, mit welchen Maßnahmen, Posten und Kosten eine Stärkung des Engagements sichergestellt werden kann.

Den Projektbericht benötigen wir aus Dokumentationszwecken. Der Bericht darf anschaulich darstellen, was umgesetzt worden ist. Auch hier wollen wir lernen, was durch die Förderung möglich ist. Mit Einwilligung werden wir ihn aufarbeiten, veröffentlichen und damit andere zum Nachmachen ermutigen. Wir freuen uns auch über die Verwertung bereits veröffentlichter Social-Media- und Blog-Beiträge als Projektbericht. 

Ja, eine Organisation kann mehrere Anträge stellen, sofern es sich um unterschiedliche Projektideen oder Aktionen handelt. Bitte stellen Sie sicher, dass die Projekte in den jeweiligen Anträgen klar beschrieben und voneinander abgegrenzt werden.

Wir möchten Erfolgsgeschichten teilen, die durch den Gemeinschaftsfonds ermöglicht wurden. Die Veröffentlichung auf unserer Website und anderen Plattformen trägt dazu bei, die Sichtbarkeit und den Einfluss der Arbeit der Engagierten zu erhöhen und inspiriert andere dazu, sich ebenfalls zu engagieren. Zudem möchten wir unseren Förderern zeigen, wie ihre Beiträge konkret zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen. Wir verstehen jedoch, dass Engagierte in Ostdeutschland oft Anfeindungen ausgesetzt sind. Deshalb liegt es uns am Herzen, dass alle selbst entscheiden, welche Informationen öffentlich gemacht werden. 

Wir legen großen Wert auf Datenschutz. Aus diesem Grund sind alle Formulare auf unserer Website verschlüsselt und bei der Übermittlung der eingegebenen Daten wird die Datensicherheit durch den Einsatz des SSL-Verfahrens gesichert. 

Bei Spenden an den oder bewilligten Anträgen auf Fördermittel aus dem Gemeinschaftsfonds werden die notwendigen Daten an die GLS Treuhand e.V. weitergeleitet. Die GLS Treuhand e.V. nutzt die Daten ausschließlich, um die Auszahlung tätigen zu können und speichert sie zu Dokumentations- und Nachweiszwecken. Die Stiftung Bürger für Bürger ist für die rechtskonforme Datenschutzaufklärung der Spender*innen und die Verwendung der Daten verantwortlich.

Hinweis Anfragen individuelle Förderung

Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen zur Strukturförderung oder der Vorstellung von Einzelprojekten mit Bitte um finanzielle Unterstützung ab. Der Fonds wird zunächst nur in der Säule Mikroprojekteförderung Mittel vergeben.  Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Der Prozess der Einreichung liegt bei maximal 30 min. Insgesamt sind Informationen im Umfang einer halben Seite nötig.  In den regelmäßigen Informationsveranstaltungen können Sie Ihre Fragen stellen.

Zu den Veranstaltungen: Link

 

Hier geht es zu den wichtigsten Infos zur Mikroprojekteförderung.

Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet am 1. Juli 2024. Es sollen mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich. Erste Auszahlungen sind für September geplant. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner:innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.

Wer kann Aktionen einreichen?

  • Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen mit gültigem Freistellungsbescheid
  • ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden

Förderbereiche

  • Austausch und Dialog
  • demokratische Kultur
  • Stärkung der Zivilgesellschaft

Voraussetzung

Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktion soll in einem abgeschlossenen Zeitraum stattfinden und Menschen einbeziehen. Aus Berlin heraus weder eingereicht noch ungesetzt werden.

Fristen

Geeignete Einreichungen vom 16. August bis 15. Oktober 2024 finden Berücksichtigung in der Jury-Sitzung Ende Oktober. Der Versand der Zu- oder Absagen erfolgt Anfang NovemberAuszahlungen bis Mitte November.

Der Aktionszeitraum startet im November und muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

Aktion einreichen

Einreichungen sind ausschließlich über das digitale Antragstool möglich.

Bitte sehen Sie von der vorherigen Übermittlung von Projektportfolios- und Informationen mit Bitte um Einschätzung ab. Vielen Dank! Der Bewerbungsprozess ist schlank gestaltet (maximal 30 min, geringe Zeichenanzahl) und erfordert keine langen Ausführungen. Wir möchten damit alle Menschen mit Ideen in den Förderbereichen zur Einreichung ermutigen. Bitte legen Sie sich vorab Ihre Beschreibung für die Einreichung bereit, falls es technische Herausforderungen gibt, damit nichts verloren geht. Eine Bestätigungsmail erhalten Sie nach dem Absenden automatisch.

Ein Freistellungsbescheid ist zwingend erforderlich zur Einreichung. Einreichungen ohne gültigen Freistellungsbescheid werden nicht berücksichtigt.

Aktion einreichen

Weitere Informationen

Info-Veranstaltung

Informationen zur Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost und der Mikroprojekteförderung gibt es jeden Mittwoch digital.


Info-Veranstaltung


Hinweis Anfragen individuelle Förderung

Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen zur Strukturförderung oder der Vorstellung von Einzelprojekten mit Bitte um finanzielle Unterstützung ab. Der Fonds wird zunächst nur in der Säule Mikroprojekteförderung Mittel vergeben.  Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Informationen für Förderer

Zivilgesellschaftliche Akteure in Ostdeutschland stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber: Dazu gehören fehlende personelle Ressourcen aufgrund von Abwanderung und einer alternden Bevölkerung in ländlichen Räumen sowie gesellschaftliche Polarisierung und extremistische Strömungen. Viele dieser Initiativen stehen vor begrenzter institutioneller Unterstützung, sowohl strukturell als auch finanziell. Eine Spende für gemeinnützige Initiativen in Ostdeutschland unterstützt konkret die Bewältigung dieser Herausforderungen und fördert positive Veränderungen vor Ort.

Bei unserem Gemeinschaftsfonds ist der Name Programm: Gemeinsam wollen wir mehr machen. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Idee des Gemeinschaftsfonds ist, dass sich Stiftungen, Unternehmen und Vereine zusammenschließen. Sie  wollen gemeinsam Projekte fördern und zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe beitragen.

Wir legen großen Wert auf Datenschutz. Aus diesem Grund sind alle Formulare auf unserer Website verschlüsselt und bei der Übermittlung der eingegebenen Daten wird die Datensicherheit durch den Einsatz des SSL-Verfahrens gesichert. Selbstverständlich geben wir personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Unter Datenschutz [Link zu Reiter “Datenschutz”] finden sich weitere Informationen.