Auswahlprozess
Eine Bewerbung ist fortlaufend möglich. Die Bewerbungsfrist für die zweite Förderrunde endete am 15. Oktober. Bis Mitte November erhalten Antragstellende eine Rückmeldung, ob ihr Antrag bewilligt wurde.
Bewerbungen, die bis zum 15. November 2024 eingehen, werden geprüft und für die dritte Förderrunde in Betracht gezogen.
Start der Mikroförderung
01. Juli 2024
Anträge für die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds können digital über unser Antragsformular gestellt werden.
Fortlaufende
Bewerbung
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Für jede Förderrunde werden diejenigen Anträge berücksichtigt, deren Projekte innerhalb von drei Monaten nach der jeweiligen Jury-Sitzung beginnen.
Vorprüfung
Die formalen Kriterien, einschließlich der Gültigkeit des Freistellungsbescheids, werden geprüft, und anschließend werden die genehmigten Anträge zur Jurysitzung freigegeben.
Jury-Sitzung
Expert*innen und Vertreter*innen aus verschiedenen Bereichen entscheiden gemeinsam, welche Projektideen eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro aus dem Gemeinschaftsfonds erhalten. Alle sechs bis acht Wochen findet eine Jury-Sitzung statt.
Benachrichtigung und Auszahlung
Antragstellende werden zwei Wochen nach der Jury-Sitzung darüber informiert, ob ihre Anträge von der Jury bewilligt wurden. Für bewilligte Projektideen erfolgt anschließend die Auszahlung der Fördermittel.
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