Der Gemeinschaftsfonds
Mit dem Gemeinschaftsfonds möchten wir Menschen ermutigen und finanziell unterstützen, die sich in Ostdeutschland aktiv vor Ort für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten.
In diesen Gemeinschaftsfonds zahlen privatrechtliche Stiftungen und Unternehmen ein.
Die Mikroprojekteförderung ist unsere erste Maßnahme. Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner*innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.
Der Fonds ist bei der Stiftung Bürger für Bürger angesiedelt, sie wird in der Antragsbearbeitung der Mikroprojekte von der GLS Treuhand e.V. unterstützt. Der Aufbau der Fondsinfrastruktur wird durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS gefördert.
Bitte verzichten Sie auf individuelle Anfragen zur Strukturförderung oder zur Vorstellung einzelner Projekte mit der Bitte um finanzielle Unterstützung. Der Fonds vergibt Mittel zunächst ausschließlich im Rahmen der Mikroprojekteförderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Förderbereiche
- Austausch und Dialog
- Demokratische Kultur
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Wer kann eine Idee einreichen?
Berechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Sie müssen über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen. Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine einreichen. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und demokratische Grundwerte ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Organisationen mit Sitz in Berlin sind nicht antragsberechtigt.Fristen
Projektideen können fortlaufend eingereicht werden.- Dritte Förderrunde: Einreichungen bis zum 15. November 2024 möglich
- Jury-Sitzung: Anfang Dezember
- Zusagen/Absagen: Mitte Dezember
- Auszahlungen: bis Ende 2024
- die Umsetzung muss spätestens zwei Monate nach der Jury-Sitzung starten